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LEISTUNGEN
Gemäß § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) obliegt jedem Grundstückseigentümer die Verkehrssicherungspflicht. Er hat für den verkehrssicheren Zustand von Baum- und Gehölzbestand zu sorgen und ist verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen oder Sachen zu verhindern.
Hierbei möchte ich Sie gerne unterstützen und biete dazu folgende Leistungen auf Basis der ZTV-Baumpflege an:

Kronenpflege
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Lichtraumprofilschnitt

Totholzentfernung

Kroneneinkürzung


Fällungen

Baumkontrolle

Qualifikationen
Durch regelmäßige Weiterbildungen und Übungen gewährleiste ich qualitativ hochwertige Arbeit unter Berücksichtigung von gesetzlichen Vorgaben und Regularien, sowie des aktuellen Stands der Technik:

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EUROPEAN TREE WORKER (EAC)
- Seilklettertechnik (SKT A & B)
- Motorsägenfachkunde (AS-BAUM 1)
- BAUMKONTROLLEUR (FLL)
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